RechbergkDer Verband Region Stuttgart hat in der Regionalversammlung am 25. Oktober die Offenlegung der Suchlaufkulisse für Windenergiegebiete beschlossen. Durch die Bundesvorgabe des Flächenbedarfsgesetzes ist die Region gezwungen 2 % der Landesfläche für Windkraft- und Photovoltaiknutzung festzuschreiben. Hierbei wurden vom Regierungspräsidium 1,8 % für Windindustrienutzung vorgegeben.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie erwartet und geben Ihnen erste Hinweise zu Ihrer Stellungnahme.

Die Region Stuttgart hat nun im Vorfeld eine Gebietskulisse nach den Empfehlungen des Umweltministeriums Baden-Württemberg anhand des Windatlanten von 2019 und des darauf basierenden Windpotentialatlanten ausgewählt. Hierbei sind mit den entsprechenden Ausschluss- und Abstandskriterien 106 Vorranggebiete entstanden, die eine Fläche von ca. 9.500 Hektar umfassen. Es wird damit das Flächenziel übererfüllt, um Puffer zu haben für die Herausnahme von Flächen.

Diese Gebietskarten sind auf der Homepage der Region Stuttgart anzusehen und können dort mit den Steckbriefen und dem Umweltbericht heruntergeladen werden.

In der Raumnutzungskarte findet sich eine Übersicht über die Standorte der Region mit den entsprechenden Kartenausschnitten.

Raumnutzungskarte

Die Kartenausschnitte sind dann auch auf den einzelnen Seiten im PDF abgebildet. Die Karte 12 zeigt hierbei die Windindustriegebiete um Adelberg. Dazu muss man die entsprechende Seite aufrufen, in diesem Falle die Seite 13. Man kann auch auf die entsprechenden Seiten scrollen. Ganz am Ende findet sich dann die Legende.

Der Umweltbericht ist 122 Seiten lang und beschreibt die Kriterien zur Gebietsauswahl, wie Abstandskriterien, Winddargebot und Umweltgesichtspunkte. Der Umweltbericht ersetzt die Strategische Umweltprüfung, die im Vorfeld von Windkraftplanungen von den Vorhabenträgern gemacht werden muss und ist damit rechtlich bindend. Hierbei grundlegende Fehler nachzuweisen wird für den Normalbürger schwierig sein. Dies zu prüfen sollte Aufgabe der Träger öffentlicher Belange sein, wie der Landesnaturschutzverband, BUND oder NABU, aber auch die Vogelschutzverbände, nicht zuletzt auch die Denkmal- und Heimatschutzverbände, wie der Schwäbische Heimatbund. Dort dürfte nach den Erfahrungen des Verein Mensch Natur aber überwiegend die Ansicht vorherrschen, dass Windkraftausbau natur- und landschaftsverträglich zu gestalten wäre.

Im Umweltbericht wird zum Beispiel im Abschnitt 7.1.2.8, auf Seite 100 im PDF, auf die Beeinträchtigungen des Schutzgutes historischer Kulturlandschaft und Sachgüter eingegangen. Für das geplante Windindustriegebiet GP-02 bei Wäschenbeuren gibt es dann auf Seite 103 eine Darstellung zu den möglichen Beeinträchtigungen für das kulturelle Schutzgut Hohenstaufen. Mit eingezeichnet sind die Burg Hohenrechberg, die Wallfahrtskirche Maria Rechberg und das Kloster Lorch.

Schutzgut-Kulturdenkmaler

Zur Erklärung der Einfärbungen in der Karte steht im Umweltbericht:

Sichtbeziehung

In den Steckbriefen zu den einzelnen Windindustrieflächen, wie z. B. dem Gebiet GP-02, werden dann die gebietstypischen Kriterien für die Auswahl, aber auch die Auswirkungen auf Natur und Landschaft nach dem Umweltbericht aufgezeigt.

Steckbrief

Zu den Kriterien der Gesamtbeurteilung kann dann Stellung bezogen werden. Hierzu kann durchaus auch die Vorgehensweise im Umweltbericht kritisiert werden.

Im Falle von Sichtbeziehungen zu Kulturdenkmälern geht das Denkmalamt z. B. nur von einer Bodensichtbarkeit des Denkmals aus den entsprechend gekennzeichneten Flächen aus. Da die geplanten Maschinen in den Vorranggebieten aber 300 m über den Grund ragen, müsste sich eine Betrachtung im Vorfeld anschließen, die die Sichtbarkeit der Maschinen mit der Sichtbarkeit des Denkmals einschließt. Dieser Aufwand wird aber den Genehmigungsbehörden übertragen.

Allerdings ist eine Planung unwirksam, wenn sie nicht alle bekannten Inhalte in der Planungsphase berücksichtigt.

Deshalb ist es wichtig, zu solchen Punkten Stellung zu nehmen, die lückenhaft ausgeführt sind. Man kann raumübergreifende Planungen nicht den Behörden und den Ministerien überlassen, die als verlängerter Arm der Politik dienen. Hier bedarf es wachsamer und engagierter Bürger.

Auch können wir davon ausgehen, dass manche Beurteilungen des Landesumweltamtes von Baden-Württemberg (LUBW) ebenso lückenhaft erstellt wurden. Hierzu gehören auch Aspekte des Grundwasserschutzes und der Quellwasserführung bei der Gründung der riesigen Fundamente oder der Verdichtung durch den Zuwegebau. Deshalb ist jede Beobachtung zu den Naturräumen wichtig, in denen die Windindustriegebiete geplant sind. Dies gilt auch für den Vogelzug.

Die Stellungnahmen können im Beteiligungsportal der Region Stuttgart eingegeben werden. Dieses wird am 02. November freigeschaltet. Sie können aber auch schriftlich per Postzustellung und per Mail eingereicht werden. Hierzu schreibt die Region Stuttgart auf der Homepage:

Stellungnahmen-Portal

Der Verein Mensch Natur gibt eine Hilfestellung zur Stellungnahme im aktuellen Beitrag. Dort können Sie sich orientieren für Ihre eigenen Belange.

Sollten Sie in einer anderen Region beheimatet sein, Ostwürttemberg, Neckar-Alb-Kreis oder Schwarzwald-Bahr-Kreis, dann müssten Sie sich bezüglich den Planungen an Ihre Region wenden. Selbstverständlich kann die Argumentation aus unserer Stellungnahme verwendet und angepasst werden.