Die Region Stuttgart hat mit dem Satzungsbeschluss in der Regionalversammlung am 03.12.25 nach der 2. Offenlage den Planungsprozess für den Ausbau der Windenergie abgeschlossen. Nun sind alle Vorranggebiete definiert und verbindlich festgelegt.
Damit sind 90 Gebiete und 1,9 % der Fläche der Region Stuttgart ausgewiesen. Rechtskraft erlangt die Planung erst im April 2026, wenn keine weiteren rechtlichen Einsprüche mehr zu erwarten sind.
Im Vorfeld der Versammlung gab es im Planungsausschuss noch Diskussionen um die Herausnahme von Gebieten. Es ging um die Übererfüllung der Vorgaben. Baden-Württemberg hat entschieden, das Flächenziel auf 1,8 % der Landesfläche zu setzen.
Dieses Ziel wurde von Ministerin Nicole Razavi (CDU) im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive initiiert, mit dem klaren Auftrag die Regionalpläne bis Ende 2025 rechtskräftig abzuschließen. Damit verfolgt Baden-Württemberg das 1,8 %-Ziel deutlich schneller als es das Bundesgesetz vorsieht.
Im Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart wurde argumentiert, dass 1,9 % erforderlich seien, um den Flächenpuffer von ca. 500 ha zu nutzen und eine „Superprivilegierung“ zu vermeiden, falls das Landesflächenziel von 1,8 % bis 2027 nicht erreicht werde. Diese Darstellung entspricht jedoch nicht der geltenden bundesrechtlichen Rechtslage.
Nach unseren Recherchen erlaubt die aktuelle Rechtslage deutlich mehr Flexibilität, ohne dass eine privilegierte Errichtung von Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich eintritt.
Es gilt § 35 Abs. 1 und § 249 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 und § 5 Abs. 1 / Abs. 2 WindBG unter den Bedingungen aus Art. 70 GG und § 1 WindBG:
- Bis 2027 müssen 1,1 % der Fläche rechtskräftig ausgewiesen sein; nur diese Flächen genießen Privilegierung (vereinfachte Genehmigungsverfahren).
- Die zusätzlichen 0,7 % zur Erreichung des Gesamtziels von 1,8 % müssen erst bis 2032 ausgewiesen werden und erhalten erst dann ihre Privilegierung.
- Außerhalb rechtskräftig ausgewiesener Vorranggebiete existiert keine Privilegierung – unabhängig von einem Erfüllungsjahr.
- Eine „Superprivilegierung“ geben die Rechtsnormen nicht her.
Auch nach der RED-III-Richtlinie (EU 2023/2413) und deren nationaler Umsetzung 2025 können Windenergieanlagen weiterhin außerhalb der Vorranggebiete errichtet werden, jedoch ohne Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB. Sie unterliegen dann den allgemeinen Anforderungen des Außenbereichs (§ 35 Abs. 2 BauGB). Innerhalb der Vorranggebiete gelten hingegen vereinfachte Bedingungen: Die vorhandene Datenlage genügt für naturschutzrechtliche Prüfungen (§ 14 BNatSchG i.V.m. RED III), und Eingriffe können bei Bedarf durch Ausgleichszahlungen kompensiert werden (§ 16 BNatSchG).
Wir haben die rechtlichen Zusammenhänge vor der Abstimmung im Regionalparlament der Region Stuttgart zahlreichen Regionalräten und der Regionaldirektion mit unserem Anschreiben (s.u.) zur Kenntnis gegeben. Leider hat nur die Fraktion der AfD unsere Empfehlung aufgegriffen, die Übererfüllung von 1,9 % zu berücksichtigen und in der Region Stuttgart den Puffer von 500 Hektar zu nutzen, um strittige Gebiete noch herauszunehmen.
Es wurde dann in der Regionalversammlung mehrfach betont, dass der Druck aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg von Frau Razavi (CDU) durch die Planungsoffensive (s.o.) sehr hoch war keine Gebiete mehr herauszunehmen, um das 1,8 %-Ziel nicht zu gefährden.
Die CDU ist der Treiber beim Ausbau der Windkraft. Der SWR berichtet am 15.12.2025 unter dem Titel „Neue Klima-Studie: Windkraft in BW puffert Flauten im Norden ab“ von einer neuen Klimastudie des Klima-Sachverständigenrats von Baden-Württemberg. In der Veröffentlichung des SWR wird die Position der CDU im Falle eines Wahlsieges dargelegt:
„CDU BW will "miserable" Bilanz bei Windkraft aufpolieren
CDU-Umweltexperte Raimund Haser versicherte, seine Partei werde nach einem Wahlsieg bei der Landtagswahl die Windkraft verstärkt ausbauen.
"Wir werden den Ausbau der Windkraft nicht stoppen, sondern forcieren.
Wir werden aus geplanten Windrädern gebaute Windräder machen", sagte Haser dem SWR. Bisher sei der Ausbau so "miserabel" wie in keinem anderen Bundesland."
Das vom SWR als Klima-Studie bezeichnete „Impulspapier“ des vom Regierungskabinett in Baden-Württemberg berufenen Klimarates soll durch eine mathematisch-theoretische Betrachtung belegen, dass windarme Phasen in anderen Regionen von der Windenergie in Baden-Württemberg abgefedert werden könnten.
Vermutlich haben die Wissenschaftler die Rechnung ohne den Wirt (Realität) gemacht: Wie wir mit unseren eigenen Auswertungen der realen Einspeisedaten aus Windstrom im Faktencheck zeigen können, richtet sich die gesamtdeutsche Windstromerzeugung nach den Großwetterlagen. In der Grafik mit den summierten Einspeisedaten sämtlicher 4 Übertragungsnetzbetreiber ist auch der Anteil der baden-württembergischen Erzeugung in dunkelblau aufgetragen. Wie diese den Ausgleich von mehreren benötigten zig Gigawatt (im nachfolgenden Beispiel: 40.000 MW entspricht 40 GW) bewerkstelligen soll bleibt für uns unklar. Vor allen Dingen stellt sich die Frage nach der zusätzlichen Anzahl von Windindustrieanlagen, wenn die komplette Windeinspeisung aller in Deutschland aufgestellten Anlagen zusammenbricht.
Dies belegt auch eine Veröffentlichung aus dem European Physical Journal von Dr. Ing. Detlef Ahlborn, der sich mit den statistischen Zusammenhängen der Windstromproduktion schon 2020 auseinandergesetzt hat. In der uns vorliegenden Studie werden die Zeitreihen der westeuropäischen Windenergieerzeugung mit Hilfe der Hauptkomponentenanalyse untersucht. Damit lassen sich die wichtigsten unkorrelierten Beiträge zur westeuropäischen Windenergie ermitteln. Allerdings zeigte sich eine starke Korrelation und gerade nicht ein Ausgleich in der Windstromproduktion. Dort heißt es in der Zusammenfassung:
„Die Hauptkomponentenanalyse der Windenergieerzeugung in Westeuropa wird ausgearbeitet und vorgestellt. Die Gesamtproduktion in 15 Ländern Westeuropas ist stark korreliert, und es zeigt sich, dass die Gesamtproduktion von einer Anzahl von Hauptkomponenten dominiert wird, die weit unter der Anzahl der Länder liegt. Dies verdeutlicht die Korrelation der Windenergieerzeugung in einem größeren Gebiet wie Westeuropa.“

