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Natur und Landschaft

Langenhorn-Nissenshoern-18042010

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 1 Grundgesetz

Daraus abgeleitet sind weitere Gesetze, wie das Naturschutzgesetz. Auch die Landesgesetze müssen sich dieser Priorität beugen.

Dementsprechend heißt es im §1 des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg, dem „Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft“, zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:

„Natur und Landschaft sind aufgrund ihren eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen und Erholungsraum des Menschen ... so zu schützen, ... zu gestalten, zu entwickeln ... daß ... 3. die biologische Vielfalt einschließlich der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur  und Landschaft im Sinne einer nachhaltigen umweltgerechten Entwicklung auf Dauer gesichert werden.“

Keinem anderen Industriezweig wie der Windindustrie gestattet man nun, derart intensiv unsere letzten freien Naturräume zu besetzen. Unterstützt von einem System von Gesetzen und Verordnungen, die keine sinnvolle Steuerung zulassen, und mit einer massiven Zwangsfinanzierung aus der Bevölkerung. So eine Politik ist in unseren Augen skandalös.

Was dies bei einem nach Wachstum strebenden Wirtschaftszweig mit Hilfe der Privilegierung im Baugesetz für die Menschen und für die Landschaften bedeutet, kennt die betroffene Bevölkerung der nördlichen, und dadurch vom Wind besser gestellten Bundesländer. Wir möchten Ihnen einen Eindruck nicht vorenthalten:

Link zu Bilder aus Norddeutschland.

Die Mär vom Nothalt

RotorBei einer Windenergieanlage bewegen sich Anlagenteile im bestimmungsmäßigen Betrieb im öffentlichen Raum. So etwas stellt nach der europäischen Maschinenrichtlinie eine Gefährdungslage dar und muss im allgemeinen Maschinenbau durch eine Risikoanalyse erkannt und konstruktiv Abhilfe geschaffen werden.

Die Anlagenbauer und Betreiber versichern lautstark, dass alles getan werde, diesem Umstand gerecht zu werden. So sollen Vogelerkennungssysteme installiert werden, um die Anlage „abzuschalten“, wie es so schön heißt, um Kollisionen von Großvögeln zu vermeiden.

Kann aber so ein System die Gefährdung entschärfen?

 

 

 

Landschaft als sinnliches Erlebnis

Landschaftsbezüge stellen einen wichtigen Teil unserer Kultur dar. Der Mensch orientierte sich über Jahrtausenden an den Gestirnen. Hierzu wurden Kalendarien wie Stonehenge geschaffen oder es dienten die vorhandenen Landschaftsmarken der Einteilung des Jahreslaufes und der Bestimmung der religiösen Feste.

Heute gerät dieses Wissen und die Erkenntnis jedoch immer mehr in Vergessenheit. Landschaften werden im Zuge der Technisierung auf Nutzwerte reduziert. Die Energiegewinnung aus den Landschaften fordert ihren Preis. Wind- und wetterabhängige Stromerzeugung mit riesigen Maschinen in exponierter Lage konterkariert die sonst so propagierte Wertigkeit von Kultur, Natur und Landschaft.

Am Beispiel des Windparks Lauterstein in Baden-Württemberg lässt sich die von den Behörden und der Windindustrie nicht bedachte Zerstörung von Landschaftsbezügen deutlich zeigen. Der Windpark liegt in einem Landschaftsgebiet der Schwäbischen Alb. Dieses grenzt an den Albtrauf und seine vorgelagerten Berge und Täler. Bekannt sind der Hohenstaufen, der Stuifen und der Rechberg als die Dreikaiserberge am Limes und im Stauferland.

Nach neueren Beobachtungen beinhaltet diese Landschaft auch ein Kalendarium zur Sonnenbeobachtung und zur Bestimmung der Jahreszeiten. Gemutmaßt wird, dass diese Landschaft in frühgeschichtlicher Zeit einen besonderen kulturellen Status hatte. So befinden sich überlieferte Kultplätze, die heute noch als Wallfahrtsstätten genutzt werden auf dem Bernhardusberg, in Schwäbisch Gmünd am St. Salvator und in Hohenrechberg.

Blickt man z. B. vom St. Salvator zur Wintersonnwende auf den Sonnenaufgang über dem Bernhardus, dann befindet sich dahinter der Windpark von Lauterstein. Blickt man an der Tag- und Nachtgleiche vom Hohenstaufen zum Sonnenaufgang über dem Stuifen, dann sieht man direkt in das Windindustriegebiet nach Lauterstein. Das heißt, hier wird dem Menschen eine meditative, kultur- und sinnstiftende Landschaftserfahrung genommen.

Unser Mitglied Ewald Nägele hat hierzu Videos gemacht, die er in seinem Youtube-Kanal unter der Playlist "Landschaftsbeziehungen" veröffentlicht hat. Bitte beachten Sie auch die Beschreibungen unter den Videos.

Mord-im-Wald

Quo vadis Landschaft

Landschaft als sinnliches Erlebnis. Die alten Meister aus vergangenen Zeiten haben sie noch auf Leinwand gemalt. Die fließenden Linien des Horizonts, die Lichtstimmungen über den Hügeln. Die Farbigkeit der Felder. Und darin klein und unscheinbar, die Dörfer mit ihren Menschen. Kirchtürme markierten ihr Zentrum. Bilder, die beruhigend wirken. Der Mensch eingebettet in den Lauf der Natur. „Und der Herr sah, dass es gut war.“, so heißt es in der Schöpfungsgeschichte.