Dass eine vorgegebene Datenlage im Falle einer Falsifizierung rechtliche Konsequenzen für die Abwägung der Belange nach sich ziehen kann, darauf verweisen die Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller und Julia Stein von der Anwaltskanzlei Cammerer und Lenz in Karlsruhe. In Ihrer Ausarbeitung nehmen sie Bezug zu einschlägigen Urteilen und machen deutlich, dass fehlerhafte Voraussetzungen und Erhebungen zur Darstellung der Windhöffigkeit im Themenkomplex zur Abwägung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können.
Unter folgendem Link kann die Ausarbeitung "Zur rechtlichen Einordnung des Windatlas Baden-Württemberg 2019" heruntergeladen werden: