DieSmpflesberg-311-Anlagen-waren-in-Betrieb- Region Stuttgart hat mit dem Satzungsbeschluss in der Regionalversammlung am 03.12.25 nach der 2. Offenlage den Planungsprozess für den Ausbau der Windenergie abgeschlossen. Nun sind alle Vorranggebiete definiert und verbindlich festgelegt.

Damit sind 90 Gebiete und 1,9 % der Fläche der Region Stuttgart ausgewiesen. Rechtskraft erlangt die Planung erst im April 2026, wenn keine weiteren rechtlichen Einsprüche mehr zu erwarten sind.

Leider hat nur die Fraktion der AfD unsere Empfehlung aufgegriffen, die Übererfüllung von 1,9 % zu berücksichtigen und in der Region Stuttgart den Puffer von 500 Hektar zu nutzen, um strittige Gebiete noch herauszunehmen. Alle anderen Fraktionen (Linke, Grüne, Freie Wähler, CDU, SPD, FDP) haben der Planübererfüllung einstimmig zugestimmt.

 

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