In den sozialen Foren im Netz kursiert eine Karikatur über die Absichten der Grünen zum Natur- und Artenschutz. Anlass ist ein von den Medien genanntes „Osterpapier“ der Bundesumweltministerin, Steffi Lemke, und des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, das gemeinsame „Eckpunkte für einen naturverträglichen Windkraftausbau“ vorsieht. Mit dem am 04. April vorgestellten Papier würden „Bremsklötze beseitigt“, so Lemke. Die Eckpunkte sehen u.a. vor, Landschaftsschutzgebiete für die Windstromerzeugung zu öffnen und artenschutzrechtliche Standards erheblich zu senken.

grne-Politik 

Damit zeigen die Umweltbewegten ihr wahres Gesicht. Grüne Politik widersetzt sich somit aller nationalen und internationalen Schutzgesetzgebungen für den Natur- und Artenschutz.

Während der BUND, als Stakeholderorganisation von Friends of the Earth im Bunde mit Clean Energy Wire in Verbindung mit dem World Climate Summit, und auch Greenpeace schweigen (siehe auch hier), haben Naturschutzverbände wie die Naturschutzinitiative (NI) und der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. (VLAB) reagiert und eindeutig Stellung bezogen.

Der Schutz der Tiere ist ausdrücklich in Art 20a GG festgelegt. Somit ist er Grundlage unserer Rechtsordnung und im überragenden öffentlichen Interesse. Der Klimaschutz selbst, dem die Windanlagen zugeordnet werden, ist nur aus Art 20a GG abgeleitet. Damit kann ein abgeleitetes Recht nicht über einem Grundrecht stehen. Deshalb steht auch der Politik nicht zu, bei Windkraft von einem „überragenden öffentlichen Interesse“ zu sprechen.

Zudem steht dieses Papier im Widerspruch mit der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU. Somit steht es auch im Widerspruch zum 30% Schutzziel der Landfläche im Sinne des EU-Green-Deals von 2020 zum Schutz der Biodiversität und Arten. Dieses Schutzziel ist prioritäres EU-Recht und wird auch gemeinsam vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) vertreten.

Auch hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages gemeinsam mit dem Bund für Naturschutz (BfN) schon 2020 auf das Erfordernis hingewiesen, sämtliche vorhandene Schutzgebiete, also auch Landschaftsschutzgebiete und Naturparks in den strengen Artenschutz einzubinden, um die EU-Ziele erreichen zu können.

Mit diesem Eckpunktepapier scheint die internationale Verantwortung zum Natur und Artenschutz der grünen Politik über Bord gegangen zu sein. Denn es steht die Aufhebung riesiger Schutzgebiete zum Zwecke der Energieerzeugung im Raum. In der Folge könnten sich Länder wie Brasilien oder Indonesien bestätigt fühlen, ihre Regenwaldschutzgebiete aufzuheben, zwecks nationaler Sicherheit und einem überragendem öffentlichen Interesse.

Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT hat hierzu mit Datum vom 06.04.2022 unter dem Titel "Eckpunkte für 'naturverträglichen' Windkraftausbau" eine Pressemitteilung geschrieben, um auf diesen Widersinn aufmerksam zu machen. Wir vom Verein Mensch Natur schließen uns dieser Erklärung an.

Hier der Link zu den Pressemitteilungen auf VERNUNFTKRAFT

https://www.vernunftkraft.de/ausgewaehlte-pressemitteilungen/