Eine schadstofffreie Umwelt ist Grundvoraussetzung für die Gesundheit der Menschen. Hier hat sich eine Regierung und die Verwaltung zum Schutze seiner Bürger einzusetzen. Um zu gewährleisten, dass sich Handlungen nicht zum Schaden der Umwelt und im Weiteren der Bevölkerung auswirken, gibt es Vorschriften und Gesetze, die den Umgang mit Schadstoffen regeln sollen und die Missachtung dieser unter Strafe stellt. Straftatbestände finden sich z. B. im § 324 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB) unter dem Titel „Straftaten gegen die Umwelt“ und in einigen Umweltgesetzen (z. B. §§ 27 ff Chemikaliengesetz, §§ 71, 71a Bundesnaturschutzgesetz).
Dennoch ist nicht immer gewährleistet, dass es beim Bau oder beim Rückbau von Windindustrieanlagen geordnet und ohne Schaden an der Umwelt zugeht. Diese Anlagen mit ihrer enormen Größe greifen schon beim Bau in die Umwelt ein. Großflächig wird Boden verdichtet und es müssen Fundamente ins Erdreich eingebracht werden. Nach all unseren Erkenntnissen kann es für den Verein Mensch Natur keinen naturverträglichen Windkraftausbau geben, wie es immer wieder von manchen Naturschutzverbänden gedacht wird.
Bei den Planungen zu Windindustriezonen ist oft zu beobachten, dass diese sich zum Teil auf Wasserschutzzonen befinden oder unmittelbar an Wasserschutzzonen oder Quellwasser-Einzugsgebieten grenzen. So auch in einer uns vorliegenden Planung bei Bad Imnau und Starzach im Regierungsbezirk Tübingen. Während Windkraftbefürworter behaupten, dass Windindustrieanlagen überwiegend kein Problem für das Grundwasser darstellen, wie im Faktencheck des Bayerischen Rundfunks (!?) von 2022 gezeigt („Manche machen sich Sorgen, das Grundwasser könne durch den Bau von Windrädern beeinflusst werden. Das ist nur bedingt der Fall.“, so der Faktenchecker), warnen Hydrogeologen vor dem Bau von Windindustrieanlagen in Wasserschutzgebieten, wie der Solarserver.de am 05.06.25 berichtet. Dort heißt es im Bezug zu einer Pressemitteilung vom Dachverband Geowissenschaften:
„Mit großer Sorge beobachteten die Hydrogeologen deshalb, dass Planungen von Windenergieanlagen zunehmend auch in Wasserschutzgebieten erfolgten, selbst in der besonders verletzlichen Schutzzone II. Das sei im Rahmen einer Güterabwägung aus Sicht des Verbandes weder nachvollziehbar noch tragbar, zumal die Schutzzone II eher kleinere Gebiete umfasst, sodass ein Verzicht auf Bauvorhaben in dieser Zone keine relevante Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung darstellten.“
Weiter ist dem Bericht zu entnehmen:
„Durch die Bau-, Betriebs- und Rückbauphase einer Windenergieanlage sowie durch die Errichtung der Zuwegungen ist von einer erheblichen Gefährdung der Trinkwasserversorgung sowie einer nicht notwendigen Verletzung der Schutzgebietsverordnungen auszugehen. Ähnliches gilt für die Einzugsgebiete von Quellen und Brunnen, deren Nutzer Brauereien, Mineralwasserfirmen oder andere seien. Diese verfügten zwar nicht über behördlich festgelegte Schutzgebiete, seien aber ebenso wie die öffentliche Wasserversorgung vor schädlichen Einwirkungen sicher zu schützen.“
Sie plädieren: „…im Zuge der vorzunehmenden Abwägungen dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben.“
Die Pressemitteilung im Informationsdienst Wissenschaft (IDW) auf die sich der Bericht bezieht ist unter folgendem Link auf deren Homepage einsehbar:
https://idw-online.de/de/news853332
Das Bayerische Landesamt für Umwelt beschreibt im Merkblatt Nr. 1.2/8 von 2012 unter dem Titel „Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen“ die „Konflikte mit Anforderungen des Trinkwasserschutzes“. Dabei betont es die „Besondere Risiken“ bei Havarien:
„Leckagen, Brände als auch ein Kollaps der Windkraftanlage sind dokumentierte Schadensfälle mit Gefährdungspotential für das Grundwasser. Zudem ist bei Nabenhöhen von über 100 m eine Brand-bekämpfung durch die Feuerwehr in der Regel nicht mehr möglich.“
Selbst im Betrieb ist es unstrittig, dass sich durch Abrasion an den durch Staub, Insektenschlag und Hagel belasteten Windradflügel kleine und kleinste Materialpartikel lösen und sogar die komplette Beschichtung an der Blattvorderkante lösen kann. Dieser Abrieb verbreitet sich durch den Wind in der Luft und in der Umwelt.
Es wird zwar immer wieder behauptet, dass diese Partikel unschädlich wären, aber es gibt unseres Wissens keine Studien, die dies belegen könnten. Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien jedenfalls zeugen von der Gefährlichkeit der Stoffe für das Wasser und die Organismen. Auch Sie wollen kein Mikroplastik in Ihrem Salat, wie es dann die Weiderinder bekommen oder im Silogras vorhanden ist.
Besonders gefährlich sind Havarien für die Umwelt. Diese Problematik der Umweltgefährdung haben wir bereits in unserem Beitrag „Sauber die Energie“ beschrieben.
Doch auch beim Rückbau wird massiv gegen Umweltschutzrichtlinien verstoßen. So berichtet Der Youtube-Kanal Schwarzwald-TV über einen Umweltskandal auf dem Schauinsland bei Freiburg im Breisgau. Es wurden dort unter anderen Verstößen Rotorblätter vor Ort ohne Absaugung zersägt, wie der Kurzbericht „PFAS-Alarm im Schwarzwald!“ zeigt.
Aber auch welche Eingriffe beim Bau von Windindustriegiganten zu erwarten sind zeigt Schwarzwald-TV in einem weiteren Videobeitrag am Beispiel bei Badenweiler.
Zu welchen schweren Verstößen es beim Rückbau kommen kann zeigt ein Bericht im Onlineportal des Münchner Merkur über Windradsondermüll, der in einer offenen Deponie in Tschechien abgelagert wurde.
Auch der Verein Mensch Natur war nicht untätig und hat die Problematik unter dem Titel: „Betrachtungen wassergefährdender Stoffe im Zusammenhang mit Windkraftanlagen in und außerhalb von Wasserschutzgebieten“ zusammengefasst. Der Beitrag mit Beispielen von gängigen Sicherheitsdatenblättern kann hier heruntergeladen werden:
Wir danken Tillmann Hauck, Techniker und Sachkundiger nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz).
Für Baden-Württemberg (BW) hat die Landesanstalt für Umwelt LUBW in ihrem Daten- und Kartendienst die Wasserschutzgebiete zusammengestellt. Ein sehr detailliertes Kartenwerk für BW kann man über den Kartenviewer des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) aufrufen. Dort gibt es eine Rubrik "Hydrogeologie" mit den unterschiedlichen Filter- oder Layerfunktionen. Auch das Dialogforum Energie Natur bietet eine interaktive Karte zu den Regionalplanungen der einzelnen Regionen in BW an. Auch dort kann man unterschiedliche Layer einblenden. Daneben gibt es noch das Geoportal für Deutschland und das Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde.
Welche Rolle den Staatsorganen dabei zukommt beleuchtet unser Beitrag „Staatsorgane und die Pflicht zur Vorsorge“. Es bleibt zu hoffen, dass die Einsicht wächst, dass Windindustrieanlagen nichts in den Naturräumen zu suchen haben - nirgendwo. Dies muss auch der Bürger gegenüber seinen politischen Vertretern deutlich artikulieren. Es gilt die Wertschätzung gegenüber der Natur zu bewahren – und es geht um unsere Gesundheit.
