Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt und Verkehr (BMUV) einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) angeregt. Dies bedeutet eine weitere Änderung eines Gesetzes, das im Ursprung die Umsetzung des Grundgesetzes in geltendes Recht für die schutzrechtlichen Belange der Natur regeln soll.

Anlass dazu gab die Direktive der Bundesregierung, den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen, um aus der Abhängigkeit von Gasimporten zu gelangen. Was jedoch von dieser Argumentation zu halten ist, wird in unseren Beiträgen „Vision jenseits der Realität“ und "Wenn Ideologie die Politik bestimmt" betrachtet. Auch haben wir eine Ausarbeitung vorbereitet, die als Brandbrief für Gemeinderäte, Bürgermeister und andere politische Akteure gedacht ist. Sie hat bereits großen Anklang bei unseren Mitstreitern gefunden. Sie kann in unserm Beitrag „Brandbriefe gegen die Selbstzerstörung Deutschlands„ heruntergeladen werden.

Hierzu sollten Naturschutzverbände und die Landesregierungen Formulierungsvorschläge für ein Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) und zusätzlich für ein Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) einbringen. Dazu ließ man allerdings nur drei Tage Zeit, um die von den Bundesministerien Wirtschaft und Verkehr in einem Referentenentwurf bereits ausgearbeiteten Gesetze zu kommentieren und die weiteren Vorschläge einzubringen.

VERNUNFTKRAFT hat diesbezüglich reagiert und das Vorhaben in einer Stellungnahme an die Ministerien kritisiert.

Hier geht es zur Stellungnahme auf VERNUNFTKRAFT.

Während der BUND und NABU dieses Werk begrüßen, haben Umweltverbände wie die Naturschutzinitiative und VLAB die Änderung scharf kritisiert.

Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität (VLAB) schreibt in seiner Stellungnahme:

„Die Änderungen verfolgen ausschließlich das Ziel, die Interessen der Windkraftindustrie zu bedienen und den Ausbau der Windkraft zuungunsten der Landschaften und Avifauna radikal zu forcieren.“

Der Vorsitzende der Naturschutzinitiative (NI), Harry Neumann, äußert sich wie folgt:

Sollten die geplanten Änderungen tatsächlich vom Bundestag beschlossen werden, wird diese Koalition aus SPD, Grünen und FDP als Koalition der Natur- und Landschaftszerstörer in die Geschichte unseres Landes eingehen…“

Auch die Deutsche Wildtierstiftung kritisiert den Gesetzentwurf und kommt zu der Erkenntnis, dass die Ziele des Artenschutzes damit nicht erreicht werden und beklagt den Abbau bisheriger Fachstandards.

Auf der Seite der Deutschen Wildtierstiftung heißt es:

„„Im Gegenteil würde der Entwurf bei seiner Umsetzung zu einer deutlichen Schwächung des Artenschutzes in Deutschland führen“, sagt Prof. Dr. Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung. Beispielsweise sollen nur noch 15 Vogelarten bei den Prüfverfahren für den Bau von Windenergie-Anlagen (WEA) relevant sein – bisher sind es doppelt so viele. „Seltene oder gar vom Aussterben bedrohte Arten wie der Schwarzstorch oder die Uferschnepfe könnten beim Ausbau der Windkraft fortan völlig ignoriert werden“, so Hackländer.

Die Stellungnahme der Deutschen Wildtierstiftung kann hier heruntergeladen werden:

https://www.deutschewildtierstiftung.de/aktuelles/aenderungsforderungen-an-den-entwurf-des-vierten-gesetzes-zur-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes